Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Nürnberger Märkte der Stadt Nürnberg bemühen sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

EU-Richtlinie 2016/2102


Aktueller Stand der Umsetzung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 11.08.2021 überarbeitet. Sie gilt für die Website nuernberger-wochenmarkt-aktuell.de. Die technische Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde im Rahmen einer Selbstprüfung durchgeführt.

Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.

Die digitale Barrierefreiheit wurde im Wesentlichen erreicht.

Aktuell gelten folgende Ausnahmen:

Farbkontrast
Die im Corporate Design der Stadt Nürnberg verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung von Informationen.

Einbindung von Iframes
Vereinzelt werden Seiteninhalte über Iframes eingebunden. Derzeit verfügen noch nicht alle Iframes über einen aussagekräftigen Titel, der eine Beschreibung des gezeigten Inhalts liefert.

Tabellen ohne Überschrift
Nicht alle gezeigten Tabellen verfügen zum aktuellen Zeitpunkt über eine aussagekräftige Überschrift.

Bildergalerie
Die eingebundenen Bildergalerien konnten nicht auf eine vollständige barrierefreie Kennzeichnung der Bilder und ihrer Alternativtexte überprüft werden.

Text im Bild
Nicht alle enthaltenen Bilder konnten darauf überprüft werden, ob sie Textinformationen alleine über den Bildinhalt vermitteln und somit keine Textalternative anbieten.

Allgemeine Textlinks
Einige Textlinks enthalten Formulierungen ohne eindeutige Zielangabe. Besonders wenig unterscheidbar sind diese, wenn gleich mehrere gleichlautende Linkbezeichnungen auf einer Website eingebunden sind.

Redaktionelle Inhalte
Eine Vielzahl dezentraler Online-Redakteurinnen und Online-Redakteure verantwortet die fachlichen Inhalte einzelner Websites. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.

Angebotenes Material
PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.
Eine Verbesserung dieser Ausnahmen wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2021 erfolgen.
Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.

 

Sie haben Hinweise für die Stadt Nürnberg?

Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots der Nürnberger Märkte der Stadt Nürnberg?
Bitte wenden Sie sich an die Nürnberger Märkte der Stadt Nürnberg mit dem folgenden Kontaktformular:
✉ Kontaktformular

 

Sie haben weitergehende Fragen?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Dieses Amt wurde als „Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik“ für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.